Versicherung zahlt nicht: So setzen Sie Ihr Recht durch
Egal ob Hausrat-, Kfz-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung: Wenn die eigene Versicherung die Leistung kürzt oder ganz verweigert, ist das ärgerlich. Doch Sie müssen eine Ablehnung nicht einfach hinnehmen.
Was ist gerade passiert?
Sie haben einen Schaden gemeldet, aber die Versicherung reagiert nicht, fordert ständig neue Unterlagen an oder hat die Leistung mit Verweis auf das „Kleingedruckte“ (AVB) schriftlich abgelehnt.
Was kann ich jetzt tun? Schritt für Schritt
- Schriftliche Begründung fordern. Die Versicherung muss Ihnen konkret darlegen, auf welcher vertraglichen Grundlage die Leistung verweigert wird.
- Unterlagen prüfen. Vergleichen Sie die Begründung mit Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Liegt wirklich ein Ausschlussgrund vor?
- Widerspruch formulieren. Setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie den Ablehnungsgründen sachlich widersprechen und Belege (z. B. Fotos, Kostenvoranschläge, ärztliche Atteste) einreichen.
- Frist setzen. Fordern Sie die Versicherung auf, den Schaden binnen 14 Tagen zu regulieren.
- Ombudsmann einschalten. Bei anhaltender Ablehnung hilft ein kostenloses Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen.
Widerspruchsschreiben mit IURISO erstellen
Beschreiben Sie Ihren Fall und die Ablehnungsgründe. IURISO generiert ein rechtssicheres Schreiben an Ihre Versicherung und fordert die Einhaltung der Leistungspflicht nach § 1 Abs. 1 VVG ein.
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Die häufigsten Ausreden der Versicherer
„Der Schaden war nicht versichert“ (Leistungsausschluss)
Versicherungsbedingungen enthalten oft unübersichtliche Ausschlüsse. Diese Klauseln müssen für Verbraucher transparent sein, andernfalls sind sie unwirksam (§ 307 BGB).
„Sie haben den Schaden grob fahrlässig verursacht“
Seit der VVG-Reform darf die Versicherung die Leistung bei grober Fahrlässigkeit nur noch entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG) – eine komplette Streichung auf null ist nur in extremen Ausnahmefällen zulässig.
„Die Schadenshöhe ist nicht nachgewiesen“
Versicherungen kürzen oft Kostenvoranschläge oder Gutachten. Hier hilft es, Gegengutachten einzureichen oder den Nachweis durch Rechnungen bereits durchgeführter Reparaturen zu erbringen.
Was kostet mich das Vorgehen?
Das Einlegen eines Widerspruchs bei der Versicherung kostet Sie nichts. Auch das Verfahren vor dem Versicherungsombudsmann ist für Verbraucher vollkommen kostenfrei und hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
Wann brauche ich einen Anwalt?
Ein Anwalt für Versicherungsrecht ist ratsam, wenn es um sehr hohe Schadenssummen geht, die Existenz bedroht ist oder die Versicherung sich weigert, mit dem Ombudsmann zu kooperieren (etwa bei hohen Streitwerten, bei denen die Entscheidung des Ombudsmanns die Versicherung nicht mehr bindet).
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange darf die Versicherung prüfen?
Das Gesetz nennt keine feste Frist, spricht jedoch von den „notwendigen Erhebungen“ (§ 14 Abs. 1 VVG). In der Praxis gilt eine Prüfungszeit von 4 bis 6 Wochen als angemessen. Danach können Sie Verzugszinsen verlangen.
Was passiert, wenn die Verjährung droht?
Die Verjährung kann durch Einreichung einer Klage, einen Mahnbescheid oder durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beim Ombudsmann offiziell gehemmt werden.
Lassen Sie sich nicht hinhalten. Setzen Sie eine klare Frist für Ihre Auszahlung.
Jetzt Widerspruch schreiben →Dieser Ratgeber und die IURISO-Analysen sind allgemeine juristische Erstinformationen und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für verbindliche Beratung im Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
