Versicherungsrecht · Ratgeber

Berufsunfähigkeit abgelehnt: Das können Sie jetzt tun

Die Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ist für Betroffene existenzbedrohend. Häufig begründen Versicherer die Ablehnung mit unvollständigen Gesundheitsangaben oder bezweifeln den BU-Grad.

⏱ Wichtigste Frist zuerst: Es gibt keine kurze Frist für den Widerspruch, aber Sie sollten die Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende im Auge behalten (§ 195 BGB). Hat der Versicherer den Vertrag angefochten oder den Rücktritt erklärt, gelten dafür Fristen von 1 Monat für Ihren Widerspruch.

Was ist gerade passiert?

Sie haben krankheitsbedingt einen Antrag auf Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente gestellt. Der Versicherer hat den Antrag abgelehnt, weil angeblich kein BU-Grad von 50 % vorliegt, oder er hat den Vertrag wegen einer „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ (§ 19 VVG) angefochten.

Was kann ich jetzt tun? Schritt für Schritt

  1. Ablehnungsbegründung genau lesen. Liegt die Ablehnung an fehlenden medizinischen Nachweisen oder an rechtlichen Einwänden (z. B. konkrete Verweisung)?
  2. Krankenakte und Atteste prüfen. Lassen Sie sich von Ihren behandelnden Ärzten detailliert bescheinigen, warum Sie Ihren konkreten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können (§ 172 VVG).
  3. Stellungnahme abgeben (Widerspruch). Schreiben Sie der Versicherung und entkräften Sie die Argumente der Ablehnung systematisch.
  4. Gesundheitsfragen prüfen. Hat die Versicherung eine Anzeigepflichtverletzung behauptet? Prüfen Sie, ob Sie die Fragen damals nach bestem Wissen beantwortet haben und ob die Versicherung Sie ordnungsgemäß belehrt hatte.
  5. Ombudsmann kontaktieren oder Klage prüfen. Die Schlichtungsstelle kann kostenlos vermitteln, bei hohen Rentenansprüchen ist jedoch oft eine Klage unumgänglich.

BU-Widerspruch mit IURISO vorbereiten

IURISO unterstützt Sie dabei, die Argumente des Versicherers rechtlich einzuordnen und ein fundiertes Überprüfungsschreiben nach § 172 VVG aufzusetzen.

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Die drei häufigsten Ablehnungsgründe

1. Der Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % sei nicht erreicht

Der Versicherer behauptet, Sie könnten noch mehr als die Hälfte Ihrer Tätigkeiten ausüben. Hier hilft nur ein detailliertes Stundenprotokoll Ihres typischen Arbeitstages vor der Erkrankung („Tätigkeitsbild“) und ein präzises ärztliches Gutachten.

2. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (§ 19 VVG)

Der Versicherer wirft Ihnen vor, Vorerkrankungen verschwiegen zu haben. Rücktritt oder Anfechtung sind jedoch unwirksam, wenn Sie die Fragen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch beantwortet haben oder der Versicherer seine Belehrungspflichten verletzt hat.

3. Konkrete oder abstrakte Verweisung

Die Versicherung verweist Sie auf einen anderen Beruf. Prüfen Sie Ihren Vertrag: Eine abstrakte Verweisung („Sie könnten theoretisch noch als Pförtner arbeiten“) ist in modernen BU-Tarifen meist vertraglich ausgeschlossen.

Was kostet mich das Verfahren?

Das außergerichtliche Beschwerdeverfahren beim Versicherer und beim Ombudsmann für Versicherungen ist kostenlos. Kommt es zu einem Prozess vor dem Landgericht, fallen Gerichts- und Anwaltsgebühren an. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit abgeschlossen wurde, übernimmt diese in der Regel die Kosten.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Aufgrund der enormen Komplexität medizinischer Gutachten und der hohen Streitwerte im BU-Recht sollten Sie bei einer endgültigen Ablehnung oder einer Vertragskündigung zwingend einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist das „Tätigkeitsbild“?

Das Tätigkeitsbild beschreibt Ihren Beruf in gesunden Tagen Minute für Minute. Es ist das wichtigste Dokument, um zu beweisen, welche konkreten Aufgaben Sie gesundheitlich nicht mehr ausführen können.

Kann die Versicherung nach 10 Jahren noch anfechten?

Nein. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen einer Anzeigepflichtverletzung anzufechten oder zurückzutreten, erlischt im Regelfall spätestens nach 10 Jahren ab Vertragsschluss (§ 21 Abs. 3 VVG).

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Dieser Ratgeber und die IURISO-Analysen sind allgemeine juristische Erstinformationen und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für verbindliche Beratung im Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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