Arbeitszeugnis prüfen: Was zwischen den Zeilen wirklich steht
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein – deshalb klingt fast jedes freundlich. Die eigentliche Bewertung steckt in festen Formulierungen, deren Bedeutung Personaler kennen und Bewerber oft nicht.
Die Notenskala der Zeugnissprache
| Formulierung | Bedeutung |
|---|---|
| stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | sehr gut |
| stets zu unserer vollen Zufriedenheit | gut |
| zu unserer vollen Zufriedenheit | befriedigend |
| zu unserer Zufriedenheit | ausreichend |
| im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit | mangelhaft |
Der Unterschied liegt in zwei Wörtern: stets (zeitlich durchgängig) und vollste beziehungsweise volle (Grad). Fehlt eines davon, sinkt die Note – auch wenn der Satz freundlich klingt.
Was steht wirklich in Ihrem Zeugnis?
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Was in ein qualifiziertes Zeugnis gehört
- Vollständige Tätigkeitsbeschreibung – Aufgaben, Verantwortung, Dauer. Auffällige Lücken oder eine zu knappe Beschreibung werten ab.
- Leistungsbeurteilung – Arbeitsbereitschaft, Fähigkeiten, Arbeitsweise, Erfolg, zusammengefasst in der Zufriedenheitsformel.
- Verhaltensbeurteilung – gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und, sofern einschlägig, Kunden. Achten Sie auf die Reihenfolge: Werden Kollegen vor Vorgesetzten genannt, gilt das als Hinweis auf Spannungen nach oben.
- Beendigungsgrund – nur mit Ihrem Einverständnis, aber „auf eigenen Wunsch" wirkt vorteilhaft.
- Form – Firmenpapier, Datum des Austritts, Unterschrift einer ranghöheren Person. Knicke, Flecken oder Tippfehler können als bewusste Abwertung gelten.
Typische Warnzeichen
Auslassungen
Fehlt bei einer Vertriebskraft jede Aussage zum Umsatz oder bei einer Führungskraft jede zur Mitarbeiterführung, ist das kein Versehen, sondern ein Signal.
Betonung von Selbstverständlichkeiten
„Er war stets pünktlich" oder „Sie war gesellig und beliebt" lenkt von der fachlichen Leistung ab und gilt als verdeckte Kritik.
Passivkonstruktionen
„Ihm wurden Aufgaben übertragen" statt „Er verantwortete" schwächt die Rolle – ein häufiger, unauffälliger Abwertungsmechanismus.
Bemühen statt Erfolg
„Er bemühte sich, die Aufgaben zu erfüllen" bedeutet in der Zeugnissprache, dass es nicht gelungen ist.
Fehlende Schlussformel
Dank, Bedauern und gute Wünsche sind üblich. Ein Anspruch darauf besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht – ihr Fehlen fällt Personalern aber auf.
So fordern Sie eine Korrektur
- Konkret benennen. Nicht „das Zeugnis ist schlecht", sondern welche Passage wie geändert werden soll – am besten mit Formulierungsvorschlag.
- Schriftlich mit Frist. Zwei Wochen sind üblich. Bewahren Sie einen Nachweis des Zugangs auf.
- Belege bereithalten. Für eine bessere als befriedigende Bewertung tragen Sie die Beweislast – Zielvereinbarungen, Beurteilungen, Auszeichnungen helfen.
- Notfalls klagen. Zuständig ist das Arbeitsgericht; in erster Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang.
Häufige Fragen
Darf ich das Zeugnis selbst vorformulieren?
Rechtlich schuldet der Arbeitgeber das Zeugnis. In der Praxis bitten viele Arbeitgeber um einen Entwurf – das ist zulässig und meist Ihr Vorteil, weil Sie die Formulierungen steuern.
Ich bekomme ein Zwischenzeugnis – gelten dieselben Regeln?
Inhaltlich ja. Ein Zwischenzeugnis bindet den Arbeitgeber später: Vom Zwischenzeugnis darf das Endzeugnis ohne sachlichen Grund nicht nach unten abweichen.
Das Datum ist viel später als mein Austritt – ist das schlimm?
Es kann als Hinweis auf Streit gelesen werden. Üblich ist das Datum des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses; eine Rückdatierung können Sie verlangen, wenn die Verzögerung vom Arbeitgeber zu vertreten ist.
Formulierungen sind Auslegungssache. Lassen Sie Ihr konkretes Zeugnis einordnen, bevor Sie sich damit bewerben.
Zeugnis jetzt mit IURISO prüfen →Dieser Ratgeber und die IURISO-Analysen sind allgemeine juristische Erstinformationen und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die genannten Notenentsprechungen sind in der Praxis verbreitet, aber nicht gesetzlich festgelegt; maßgeblich bleibt die Auslegung im Einzelfall. Für verbindliche Beratung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
