Arbeitsrecht · Ratgeber

Arbeitszeugnis prüfen: Was zwischen den Zeilen wirklich steht

Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein – deshalb klingt fast jedes freundlich. Die eigentliche Bewertung steckt in festen Formulierungen, deren Bedeutung Personaler kennen und Bewerber oft nicht.

⏱ Vorsicht bei Ausschlussfristen: Der Anspruch verjährt zwar erst in drei Jahren – viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber Ausschlussfristen von oft nur drei Monaten. Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie eine Korrektur aufschieben.

Die Notenskala der Zeugnissprache

FormulierungBedeutung
stets zu unserer vollsten Zufriedenheitsehr gut
stets zu unserer vollen Zufriedenheitgut
zu unserer vollen Zufriedenheitbefriedigend
zu unserer Zufriedenheitausreichend
im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheitmangelhaft

Der Unterschied liegt in zwei Wörtern: stets (zeitlich durchgängig) und vollste beziehungsweise volle (Grad). Fehlt eines davon, sinkt die Note – auch wenn der Satz freundlich klingt.

Was steht wirklich in Ihrem Zeugnis?

Fotografieren Sie es ab oder laden Sie das PDF hoch – IURISO ordnet die Formulierungen ein und benennt, wo eine Korrektur in Betracht kommt.

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Was in ein qualifiziertes Zeugnis gehört

Typische Warnzeichen

Auslassungen

Fehlt bei einer Vertriebskraft jede Aussage zum Umsatz oder bei einer Führungskraft jede zur Mitarbeiterführung, ist das kein Versehen, sondern ein Signal.

Betonung von Selbstverständlichkeiten

„Er war stets pünktlich" oder „Sie war gesellig und beliebt" lenkt von der fachlichen Leistung ab und gilt als verdeckte Kritik.

Passivkonstruktionen

„Ihm wurden Aufgaben übertragen" statt „Er verantwortete" schwächt die Rolle – ein häufiger, unauffälliger Abwertungsmechanismus.

Bemühen statt Erfolg

„Er bemühte sich, die Aufgaben zu erfüllen" bedeutet in der Zeugnissprache, dass es nicht gelungen ist.

Fehlende Schlussformel

Dank, Bedauern und gute Wünsche sind üblich. Ein Anspruch darauf besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht – ihr Fehlen fällt Personalern aber auf.

So fordern Sie eine Korrektur

  1. Konkret benennen. Nicht „das Zeugnis ist schlecht", sondern welche Passage wie geändert werden soll – am besten mit Formulierungsvorschlag.
  2. Schriftlich mit Frist. Zwei Wochen sind üblich. Bewahren Sie einen Nachweis des Zugangs auf.
  3. Belege bereithalten. Für eine bessere als befriedigende Bewertung tragen Sie die Beweislast – Zielvereinbarungen, Beurteilungen, Auszeichnungen helfen.
  4. Notfalls klagen. Zuständig ist das Arbeitsgericht; in erster Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang.

Häufige Fragen

Darf ich das Zeugnis selbst vorformulieren?

Rechtlich schuldet der Arbeitgeber das Zeugnis. In der Praxis bitten viele Arbeitgeber um einen Entwurf – das ist zulässig und meist Ihr Vorteil, weil Sie die Formulierungen steuern.

Ich bekomme ein Zwischenzeugnis – gelten dieselben Regeln?

Inhaltlich ja. Ein Zwischenzeugnis bindet den Arbeitgeber später: Vom Zwischenzeugnis darf das Endzeugnis ohne sachlichen Grund nicht nach unten abweichen.

Das Datum ist viel später als mein Austritt – ist das schlimm?

Es kann als Hinweis auf Streit gelesen werden. Üblich ist das Datum des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses; eine Rückdatierung können Sie verlangen, wenn die Verzögerung vom Arbeitgeber zu vertreten ist.

Formulierungen sind Auslegungssache. Lassen Sie Ihr konkretes Zeugnis einordnen, bevor Sie sich damit bewerben.

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Dieser Ratgeber und die IURISO-Analysen sind allgemeine juristische Erstinformationen und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die genannten Notenentsprechungen sind in der Praxis verbreitet, aber nicht gesetzlich festgelegt; maßgeblich bleibt die Auslegung im Einzelfall. Für verbindliche Beratung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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