Sozialrecht · Ratgeber

Bürgergeld-Bescheid fehlerhaft? So wehren Sie sich

Schätzungen zufolge ist ein großer Teil der Bürgergeld-Bescheide fehlerhaft. Häufig berechnen Jobcenter die Kosten der Unterkunft falsch oder berücksichtigen Einkommen fehlerhaft.

⏱ Wichtigste Frist zuerst: Sie haben genau 1 Monat ab Bekanntgabe Zeit, um schriftlich Widerspruch beim Jobcenter einzulegen (§ 84 Abs. 1 SGG). Nach Fristablauf hilft nur noch ein langwieriger Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X).

Was ist gerade passiert?

Sie haben Ihren Bewilligungs- oder Änderungsbescheid vom Jobcenter erhalten. Die ausgezahlten Leistungen erscheinen Ihnen zu niedrig, oder das Jobcenter verlangt eine Rückzahlung.

Die wichtigsten Schritte zur Prüfung

  1. Zustellungsdatum ermitteln. Das Jobcenter stellt Bescheide meist per Post zu. Notieren Sie das Empfangsdatum für die 1-Monats-Frist.
  2. Regelbedarf kontrollieren. Entspricht der Betrag der aktuellen gesetzlichen Regelbedarfsstufe (§ 20 SGB II) für Ihre Lebenssituation (z. B. Alleinstehend, Partner, Kinder)?
  3. Wohn- und Heizkosten prüfen. Hat das Jobcenter Ihre Miete, Nebenkosten und Heizkosten vollständig berücksichtigt (§ 22 SGB II)?
  4. Einkommensanrechnung prüfen. Wurden Freibeträge für Erwerbseinkommen oder Kindergeld korrekt abgezogen (§ 11b SGB II)?
  5. Widerspruch einlegen. Schreiben Sie einen formlosen Widerspruch an das Jobcenter. Sie müssen diesen zunächst noch nicht begründen.

Bürgergeld-Bescheid mit IURISO prüfen

Laden Sie Ihren Bescheid hoch. IURISO rechnet die Posten nach SGB II nach, ermittelt Ihre Widerspruchsfrist und erstellt ein Musterschreiben an Ihr Jobcenter.

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Die häufigsten Fehlerquellen im Bescheid

1. Falsche Anrechnung von Einkommen (§ 11 SGB II)

Das Jobcenter rechnet Erwerbseinkommen an, vergisst dabei jedoch die gesetzlichen Freibeträge (§ 11b SGB II). Auch einmalige Einnahmen (z. B. Steuerrückerstattungen) werden oft falsch aufgeteilt.

2. Kürzung der Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II)

Mietkosten werden unberechtigt gekürzt, obwohl die Miete angemessen ist oder Sie sich in der gesetzlichen Karenzzeit (erstes Jahr) befinden, in der die tatsächliche Miete geschützt ist.

3. Unvollständige Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaft

Kinder oder Partner werden nicht richtig in die Berechnung einbezogen, wodurch die Gesamtleistung sinkt.

4. Fehlende Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)

Gesetzliche Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere oder krankheitsbedingte Ernährung werden im Berechnungsbogen übersehen.

Was kostet ein Widerspruch?

Das Widerspruchsverfahren beim Jobcenter ist für Sie vollkommen kostenfrei. Sollte danach eine Klage vor dem Sozialgericht nötig sein, fallen dort keine Gerichtsgebühren für Bürger an (§ 183 SGG). Für die Anwaltskosten kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Wenn das Jobcenter Ihren Widerspruch zurückweist (Widerspruchsbescheid) und Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben müssen, oder wenn Existenznot droht und ein Eilverfahren (einstweiliger Rechtsschutz) eingeleitet werden muss.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Überprüfungsantrag?

Haben Sie die 1-Monats-Frist verpasst, können Sie nach § 44 SGB X die Überprüfung des Bescheids beantragen. Das Jobcenter muss Fehler dann rückwirkend korrigieren, Geld wird jedoch maximal für das laufende und das vorherige Kalenderjahr nachgezahlt (§ 40 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB X).

Muss ich während des Widerspruchs eine Rückzahlung leisten?

Widersprüche gegen Rückforderungsbescheide haben im Sozialrecht nicht immer aufschiebende Wirkung. Prüfen Sie den Einzelfall oder stellen Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

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Dieser Ratgeber und die IURISO-Analysen sind allgemeine juristische Erstinformationen und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für verbindliche Beratung im Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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